Seit im Jahr 2002 das Recht eines jeden Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltwandlung im Betriebsrentengesetz festgeschrieben wurde, musste sich jeder Arbeitgeber mit diesem Thema auseinandersetzen.
Forciert von Banken, Versicherungen und Maklern hat nahezu jedes Unternehmen eine Lösung zur bAV installiert. Häufig blieb der gewünschte Erfolg jedoch aus und viele Mitarbeiter haben von Ihrem Recht bis heute keinen Gebrauch gemacht.
Die Gründe hierfür sind vielfältig, liegen jedoch häufig in der Herangehensweise der Vermittler. Gehaltsbeileger, pauschale Angebote über standardisierte Beiträge, die Unterschrift unter eine Verzichtserklärung zur rechtlichen Absicherung sind keine geeigneten Vorgehensweisen, um echtes Verständnis und Interesse innerhalb der Belegschaft zu wecken.
Lehmann + Partner erarbeitet mit Ihnen und für Ihr Unternehmen individuelle Konzepte zur Lohnnebenkostensenkung und Mitarbeiterbindung unter Nutzung der bAV. Häufig ist es uns sogar möglich, eine Altersversorgung der Mitarbeiter bei gleichen Nettobezügen einzurichten.